Der ländliche Raum in Baden-Württemberg umfasst nahezu 75 Prozent der Landesfläche.
Der AEIAR: Entstehungsgeschichte und Gründung
1966 haben sich aus den damaligen EWG-Mitgliedsstaaten Einrichtungen und Institutionen, die im öffentlichen Interesse Maßnahmen der Verbesserung der Agrarstruktur und der Landentwicklung durchführen und dafür von ihren Ländern anerkannt sind, zur ASSOCIATION EUROPÉENNE DES INSTITUTIONS D’AMÉNAGEMENT RURAL zusammengeschlossen. Durch Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wollen sie ihre Arbeit im Interesse der in den ländlichen Regionen lebenden Menschen effizienter gestalten.
Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der AEIAR:
Gemeinsame Aufgabe der Mitglieder ist die Verbesserung der Agrarstruktur, die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in den ländlichen Räumen. Zweck der AEIAR ist der nachhaltige Informationsaustausch unter den Mitgliedern über die Planung und insbesondere Umsetzung der verschiedensten, auch sektorübergreifenden Landentwicklungsmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene. Dazu werden laufend Informationen ausgetauscht, sowie jährlich Studientage ausgerichtet. Die Ergebnisse werden an die Entscheidungsträger in der Europäischen Union sowie an die nationalen und regionalen Strukturverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten weitergegeben. Auf Anfrage werden Gutachten erstellt und Experten entsandt. Die Institutionen für die Neuordnung des ländlichen Raumes sind Einzelmitglieder in der AEIAR und haben in der Generalversammlung der Vereinigung eine Stimme. Im zweijährigen Turnus wählt die AEIAR nach dem Rotationsprinzip ihren Präsidenten und den Verwaltungsrat. Die AEIAR steht weiteren Einrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten offen, die die gleichen Ziele verfolgen. Landentwicklung im öffentlichen Interesse und die Anerkennung im jeweiligen Land ist dafür Basis.
Weitere Informationen finden Sie unter: AEIAR