Kommunale und interkommunale Kompensationsmaßnahmen

Der Flächenbedarf in Baden-Württemberg für Baumaßnahmen, wie z. B. für Gewerbe- und Wohngebiete, Straßen- und Trassenbau oder andere Infrastrukturmaßnahmen, wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter auf hohem Niveau bleiben oder sogar zunehmen. Kompensationsmaßnahmen, die für diese Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich werden, benötigen weitere Flächen. Abhängig von der Region kann es zu Engpässen bei der Flächenverfügbarkeit kommen. Ein ressourcenschonender Umgang mit dem Schutzgut Boden ist daher für die Zukunft unerlässlich.

Seit der Einführung der Ökokontoverordnung ist es möglich, Kompensationsmaßnahmen bereits im Vorfeld auf Vorrat durchzuführen und erst später einem Eingriff zuzuordnen. Die Landsiedlung schafft als Maßnahmenträger auf eigenen Flächen oder grundbuchrechtlich gesicherten Flächen anderer Eigentümer Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Ökokontoverordnung. Unser Ziel ist eine agrarstrukturell verträgliche Entwicklung von naturschutzfachlich hochwertigen Kompensationsmaßnahmen unter Schonung von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.

Die Landsiedlung plant und betreut auch Kompensationsmaßnahmen für Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden. Diese werden in einem Gebiet aufgrund einer naturschutzfachlichen Konzeption sukzessive umgesetzt, idealerweise stellen sie eine Bündelung von Einzelmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang dar oder lassen sich in die Produktion in landwirtschaftlichen Betrieben integrieren (PiK).

Die Ziele sind:

  • Einbindung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Gesamtkonzept und
  • Hoher funktionaler, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich

Ihre Vorteile:

  • Kontinuierliche Verfügbarkeit von Kompensationmaßnahmen
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
  • Bündelung von Maßnahmen und Flächen (Ökopool)
  • Erhöhung der ökologischen Wirksamkeit
  • Verringerung des Flächenbedarfs durch produktionsintegrierte Kompensation oder kleinflächige Maßnahmen mit hoher Wirkung
  • Lenkung der Maßnahmen auf Flächen, die für die Landwirtschaft von untergeordneter Bedeutung sind
  • Effektive und kostengünstige Pflege durch ortsansässige Landwirte, soweit möglich