Der ländliche Raum in Baden-Württemberg umfasst nahezu 75 Prozent der Landesfläche.
Freiwilliger Landtausch
Im Bereich Freiwilliger Landtausch führt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz (§ 103a FlurbG) durch. Ziel ist die Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur des ländlichen Raums. Dabei arbeitet die Landsiedlung eng mit den zuständigen Ämtern zusammen, damit spezifische und komplexe Themen zeit- und sachgerecht umgesetzt werden können. Hauptaufgabe der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH sind die Erhebungen der Unterlagen in den öffentlichen Büchern, die Verhandlungen mit den Eigentümern und Bewirtschaftern sowie die Aufbereitung der Ergebnisse in Karten und Verzeichnissen.
Um ländliche Grundstücke zur Verbesserung der Agrarstruktur oder aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege neu zu ordnen, kann nach Antrag der Tauschpartner ein freiwilliger Landtausch durchgeführt werden.
Voraussetzungen:
Verbesserung der Agrarstruktur (oder der Forststruktur) oder Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitgehende Einigkeit der Eigentümer über den angestrebten Tausch
Vorteile:
- sehr schnelle Verbesserung
- keine Grunderwerbssteuer bei wertgleichem Tausch
- geringe Bearbeitungskosten für die Eigentümer
- hoher Zuschuss für Folgemaßnahmen
- Kosteneinsparung bei notwendigen Vermessungen