Der ländliche Raum in Baden-Württemberg umfasst nahezu 75 Prozent der Landesfläche.
Das Service-Paket für den Landwirt
- Übernahme der Antragstellung von der Datenerhebung bis zur Bewilligung
- Genaue Analyse des Betriebes und Erarbeitung eines individuellen Investitionskonzepts mit Übersicht über die betriebswirtschaftliche Situation vor und nach der Maßnahme
- Beratung des Bauherrn während der Planungsphase bei baufachlichen Fragen
- Individuelle Optimierung der Förderung unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Bauherrn
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Regierungspräsidien
- Koordinierung der Belange und Aufgaben von Bauherr, Architekt, Ämtern, Banken und Bewilligungsstelle
- Gewährleistung einer zeitgerechten Bereitstellung der Fördermittel, sowie Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Übernahme der Kosten-Kontrolle während der Baumaßnahme und Erstellung aktueller Übersichten für eine transparente Darstellung der Kostenentwicklung
- Beratung in der Bauphase hinsichtlich aller fachlichen Fragen
- Erstellung des Verwendungsnachweises gegenüber der Bewilligungsbehörde
Weitere Dienstleistungen:
Erstellung von Flurstückskarten über den freiwilligen Landtausch bis zur Bereitstellung von Grundstücken zur Verbesserung der Agrarstruktur aus dem Bodenfonds
Ihr Vorteil bei einer Betreuung durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH:
- Landesweite Erfahrung bei der Finanzierung und Förderung landwirtschaftlicher Gebäude
- Großes Fachwissen in der Bauberatung
- Beste Beratung bei zukünftigen Betriebsentwicklungen
- Bei Verlegung Ihres Betriebes in den Aussenbereich werden Ihnen auf Antrag der Landsiedlung die Kosten für die Baugenehmigung erstattet. Diesen Vorteil haben Sie nur bei der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH!
- Beste Serviceleistungen wie z.B. den freiwilligen Landtausch oder die Bereitstellung von Standortgrundstücken aus dem Bodenfonds des Landes Baden-Württemberg
Was kostet eine Betreuung durch die Landsiedlung?
Die Landsiedlung erhält für Ihre Tätigkeit eine pauschale Gebühr, welche sich nach den Baukosten richtet. Die Höhe ist in den Richtlinien des Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) des Landes Baden-Württemberg dargestellt.