Der ländliche Raum in Baden-Württemberg umfasst nahezu 75 Prozent der Landesfläche.
Feld- und Waldverfahren
Voraussetzungen:
- weitgehend vorhandenes Wegenetz
- keine größeren wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
- Antrag auf Anordnung (Grundstückseigentümer, Bauernverband, Naturschutz)
- Bereitschaft der Grundstückseigentümer (in ausreichendem Maße)
Vorteile:
- schnelles Verfahren
- geringer Landabzug
- sehr kostengünstig: geringe Ausführungskosten (Wegebau) mit einem geringen Eigenanteil
- von maximal 200 Euro/ ha
- Abschluß von Vereinbarungen zur Festlegung der Zuteilung mit den Eigentümern
- wenig Vermessungen
- schnelle Zuteilung