Engagement bei der Entsiegelung kommunaler Flächen wird belohnt ...
Entsiegelungsprämie
Die Entsiegelungsprämie belohnt Kommunen für Ihr Engagement bei der Entsiegelung kommunaler Flächen. Ziel der Prämie ist es, durch den Einsatz von freiwilligen Entsiegelungsmaßnahmen eine Rückführung der Flächeninanspruchnahme zu erreichen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die:
• dauerhafte Vollentsiegelung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen im öffentlichen Raum oder
• dauerhafte Teilentsiegelung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen im öffentlichen Raum.
• Der Antrag ist binnen 12 Monate nach Abschluss der Entsiegelungsmaßnahme zu stellen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise und kommunale Zweckverbände. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
Wie wird gefördert?
Grundlage für die Prämienhöhe sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsiegelungsmaßnahme entstanden sind. Berücksichtigt werden Gesamtkosten ab 20.000,00 €. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege einer Festbetragsfinanzierung anhand der nachfolgenden Kostenklassen gewährt:
Vollentsiegelung
40.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben ab 50.000,00 €
32.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben zwischen 40.000,00 € – 49.999,99 €
24.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben zwischen 30.000,00 € – 39.999,99 €
16.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben zwischen 20.000,00 € – 29.999,99 €
Teilentsiegelung
24.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben ab 40.000,00 €
18.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben zwischen 30.000,00 € – 39.999,99 €
12.000,00 € Prämie für Gesamtausgaben zwischen 20.000,00 € – 29.999,99 €
Weiterführende Informationen:
Download: Antragsformular Entsiegelungsprämie
Download: Prämienkatalog Aktionsplan Flächensparen
Ansprechpartnerin:
Sandra Feller
Telefon: 0711 6677 3338
E-Mail: post23@landsiedlung.de
