Der ländliche Raum in Baden-Württemberg umfasst nahezu 75 Prozent der Landesfläche.
Einzelbetriebliche Förderung
Investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben können unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes gefördert werden oder Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.
Eine Förderung ist möglich insbesondere für Stallbauten und z.B. Gewächshäuser, im Bereich der Diversifizierung z.B. für Hofläden, Ferienwohnungen, Pensionspferdehaltung usw.
Die Landsiedlung ist zugelassener und erfahrener Betreuer dieser Vorhaben und ein wichtiger Partner der Landwirte, um die Investitionsvorhaben zügig und so unbürokratisch wie möglich zu realisieren.
Ziele der Förderung:
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
- Erhöhung der Wertschöpfung
Unsere Leistungen für Sie:
- Antragstellung mit betriebswirtschaftlicher Kalkulation des Ist- und des Zielbetriebs
- Zahlungsabwicklung für das Bauvorhaben
- Kostenkontrolle
- Endabrechnung.